Den Autor dieser Zeilen habe ich dem Administrator der Seite (auf der mir die folgenden Zeilen zugesandt wurden) gemeldet.
Entweder will mich jemand veralbern? Oder aber: da ist jemand psychisch hochgradig krank und benötigt dringend Schutz vor sich selbst!!!
Mit fällt in diesem Zusammenhang die eine Story ein, die monatelang durch die Presse ging (Der Schlächter von Rotenberg.. O.K. da ging die Suche vom Täter aus,... Aber egal wie herum der Erst-Kontakt stattfindet,... Ein absolutes No-Go!!!)
Das Strafgesetzbuch hat auch für solche "? (Delikte, Verbrechen,... etc) eine Regelung:
Und zwar gibt es da einen sogenannten
"Besonderer Teil" [§§ 80 bis 358]
16. Abschnitt -Straftaten gegen das Leben [§§221 bis 222]
§ 216
Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
| Datum: | 07.02.2010 um 8:50 Uhr |
| Von: | yxz (Name ersetzt) |
| Betreff: | Kurznachricht von 'xyz' |
Guten Morgen, also unter Drogen stehe ich nicht, suche als absoluten Kick eine Domina, die mich real zu Tode peitscht. Machbar? MG an Sie | |
Liest sich nach Selbstmörder, der sich selber nicht traut.
AntwortenLöschendabei gibt es doch genug Möglichkeiten einen Sprung in den Rhein zu machen - da tauchen die wenigsten wieder auf, andere werden nicht gefährdet - und keiner macht sich unnötig Schuldgedanken -
Im Ernst- So etwas scheint mir ein fake zu sein.